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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG (Eventbereich)

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehung zwischen der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG und dem Kunden gelten ergänzend zu den einzelnen vertraglich festgelegten Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG deren Geltung gegenüber dem Kunden ausdrücklich in Textform bestätigt.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG durch den Kunden oder durch Annahme einer verbindlichen Beauftragung des Kunden zustande. Im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses bedürfen spätere empfangsbedürftige Willenserklärungen der Parteien, etwa Leistungsveränderungen und deren Annahme, zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Kündigungen (auch Teilkündigungen) des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Haftung und Verantwortlichkeiten

  1. Die MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG haftet dem Kunden gegenüber– abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Organe, Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG.

  2. Die MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG wird von ihrer Leistungsverpflichtung frei, soweit höhere Gewalt oder sonstige Umstände (wie staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage) vorliegen, deren Beseitigung unmöglich oder unverhältnismäßig ist und die nicht von der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG zu vertreten sind.

  3. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner ist die MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Falle ist die Überwachung der Fremdleistungen gesondert zu vergüten.

  4. Der Kunde teilt der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mit und unterrichtet die MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Der Kunde teilt der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Hierbei wird eine Reduzierung lediglich bis max. 10 % der Teilnehmerzahl bis 7 Tage vor der Veranstaltung akzeptiert. Reduzierungen ab 6 Tage vor Veranstaltung oder am Veranstaltungstag selbst werden nicht berücksichtigt.

  5. Der Kunde benennt der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG auf eigenes Betreiben einen für die Durchführung der Vertragsbeziehung verantwortlichen Ansprechpartner, der im Falle von Rückfragen oder bei Problemen oder Abstimmungserfordernissen kurzfristig erreichbar ist und projektwesentliche Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Bei Abwesenheit ist ein Stellvertreter zu benennen. Der Kunde hat sämtliche Erklärungen des von ihm benannten Ansprechpartners oder dessen Stellvertreters für und gegen sich gelten zu lassen. Kann die MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG ihre Leistungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig möglicher Abstimmung nicht erbringen, so ist sie von der Verantwortlichkeit dieser Leistungsstörung befreit.

  6. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich vorzubringen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn der Kunde die Leistung in Anspruch nimmt.

§ 4 Leistungszeit
Die Leistungszeit wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG zu vertretender Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann die MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG eine angemessene Vergütung des tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

§ 5 Entgelte
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach der Veranstaltung ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungsmittel wird nur eine Überweisung oder Barzahlung akzeptiert. Soweit Anzahlungen vereinbart sind und vom Kunden nicht vor Veranstaltungsbeginn geleistet werden, behält sich die MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

§ 6 Stornierung

  1. Der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Veranstaltung ist für die Vertragsparteien verbindlich. Abgesehen von den gesetzlichen Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechten steht keiner Partei ein Recht zur kostenlosen Stornierung zu. Im Falle der Beauftragung mit der Durchführung einer Veranstaltung wird unmittelbar mit der Beauftragung eine zu vereinbarende Anzahlung fällig, die vollständig auf den Rechnungsbetrag für die Veranstaltung angerechnet wird. Ferner berechnet die MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG unter Anrechnung der Anzahlung im Falle der Stornierung durch den Kunden:

    • bis 60-48 Tage vor der Veranstaltung 35 % des Auftragswertes.
    • bis 47-15 Tage vor der Veranstaltung 50 % des Auftragswertes.
    • bis 14 bis 8 Tage vor der Veranstaltung 75 % des Auftragswertes.

    Bei Stornierung zu einem Zeitpunkt, an dem weniger als 7 Tage bis zum Veranstaltungstermin verbleiben, werden 100 % des
    Auftragswertes in Rechnung gestellt.

Dem Kunden bleibt in Bezug auf die vorgenannten Pauschalierungssätze der Nachweis vorbehalten, dass der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG durch die Stornierung einer geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht für die Anzahlung, die bei der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG verbleibt. Der MoorRanch Gastro & Event GmbH & Co. KG bleibt die Geltendmachung eines über die Pauschalierungssätze hinausgehenden Betrages vorbehalten, wenn sie beweist, dass ihr durch die Stornierung ein höherer Schaden unter Einbeziehung des entgangenen Gewinns entstanden ist.

§ 7 Textform, Gerichtsstand

  1. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Textform. Der Verzicht auf die Textform kann nur in Textform vereinbart werden.
  2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
  3. Auf dieses Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Bielefeld.
  4. Kundendaten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Eine widerrechtliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.